Kranmaschinist

Für eine Berufsfeuerwehr bedeutet eine fun­dierte Ausbildung ihrer Kran­maschinisten Rechtssi­cherheit hin­sichtlich des Arbeitsschutzgesetzes, der Be­triebssicherheitsverordnung, der Feuer­wehr­dienstvorschriften und den Unfallverhü­tungsvor­schriften. Ausgehend von der jeweiligen Erfahrung ihrer Maschinisten halten wir drei Module zur Kranma­schinisten-Ausbildung für Sie bereit, die allesamt bei erfolgreichem Abschluss den offiziellen Kranführerschein beinhalten.

Seminar M1, für steuertechnisch geübte Kranmaschinisten, denen von den jeweiligen Kranausbildern das Aufbau- und Basiswissen weitestgehend vermittelt wurde. Wir festigen das vorhandene Wissen und ergänzen den Theorieteil um erweitertes Fachwissen. Praxisanteil rund 20 %.

Seminar M2, für steuertechnisch wenig erfahrene Kranmaschi­nisten, denen von den jeweiligen Kranausbildern das Aufbauwissen weitestgehend vermittelt wurde. Wir festigen das vorhandene Wissen und ergänzen den Theorieteil um Basis- und Fachwissen. Praxisanteil rund 40 %.

Seminar M3, für steuertechnisch ungeübte Kranmaschi­nisten, denen weitestgehend auch das Aufbauwissen fehlt, ebenso auch für neue Kranmaschinisten. Wir unterrichten Aufbau- Basis- und Fachwissen. Der Praxisanteil bei diesem Seminar beträgt rund 50 %.

Unsere Ausbildung für Kranmaschinisten nach dem DGUV Grundsatz 309-003 beinhaltet in einem bis zu 3-wöchigen Seminar folgende Themen:

  • Rechtsvorschriften, Regeln der Technik
  • Betriebsanleitung, Krankontrollbuch
  • Fahrzeugtechnik und Komponenten
  • Oberwagentechnik und Komponenten
  • UW und OW Bedienung
  • Kranphysik
  • Abstützvarianten
  • Traglasttabelle
  • LMB und Kransteuerung
  • Sicherheitseinrichtungen
  • Kranbetrieb
  • Besondere Einsatzbedingungen
  • Einsatzplanung
  • Anschlagmittel und Zubehör
  • Notbetrieb und Problemerkennung
  • u.v.a.

Abgeschlossen wird der Lehrgang mit einer theoretischen, praktischen und mündlichen Prüfung.