Für eine Berufsfeuerwehr bedeutet eine fundierte Ausbildung ihrer Kranmaschinisten Rechtssicherheit hinsichtlich des Arbeitsschutzgesetzes, der Betriebssicherheitsverordnung, der Feuerwehrdienstvorschriften und den Unfallverhütungsvorschriften. Ausgehend von der jeweiligen Erfahrung ihrer Maschinisten halten wir drei Module zur Kranmaschinisten-Ausbildung für Sie bereit, die allesamt bei erfolgreichem Abschluss den offiziellen Kranführerschein beinhalten.
Seminar M1, für steuertechnisch geübte Kranmaschinisten, denen von den jeweiligen Kranausbildern das Aufbau- und Basiswissen weitestgehend vermittelt wurde. Wir festigen das vorhandene Wissen und ergänzen den Theorieteil um erweitertes Fachwissen. Praxisanteil rund 20 %.
Seminar M2, für steuertechnisch wenig erfahrene Kranmaschinisten, denen von den jeweiligen Kranausbildern das Aufbauwissen weitestgehend vermittelt wurde. Wir festigen das vorhandene Wissen und ergänzen den Theorieteil um Basis- und Fachwissen. Praxisanteil rund 40 %.
Seminar M3, für steuertechnisch ungeübte Kranmaschinisten, denen weitestgehend auch das Aufbauwissen fehlt, ebenso auch für neue Kranmaschinisten. Wir unterrichten Aufbau- Basis- und Fachwissen. Der Praxisanteil bei diesem Seminar beträgt rund 50 %.
Unsere Ausbildung für Kranmaschinisten nach dem DGUV Grundsatz 309-003 beinhaltet in einem bis zu 3-wöchigen Seminar folgende Themen:
- Rechtsvorschriften, Regeln der Technik
- Betriebsanleitung, Krankontrollbuch
- Fahrzeugtechnik und Komponenten
- Oberwagentechnik und Komponenten
- UW und OW Bedienung
- Kranphysik
- Abstützvarianten
- Traglasttabelle
- LMB und Kransteuerung
- Sicherheitseinrichtungen
- Kranbetrieb
- Besondere Einsatzbedingungen
- Einsatzplanung
- Anschlagmittel und Zubehör
- Notbetrieb und Problemerkennung
- u.v.a.
Abgeschlossen wird der Lehrgang mit einer theoretischen, praktischen und mündlichen Prüfung.