Für eine Feuerwehr bedeutet eine fun­dierte Ausbildung ihrer Kran­maschinisten Rechtssi­cherheit hin­sichtlich des Arbeitsschutzgesetzes, der Be­triebssicherheitsverordnung, der Feuer­wehr­dienstvorschriften und den Unfallverhü­tungsvor­schriften.

Selbsterklärend ist die Bedienung von Kranen in der Regel nicht, im Laufe der Jahre wurde die Technik immer komplexer und der Aufgabenbereich ist stark gewachsen. Der Bedarf nach Ausbildung ist daher so groß wie noch nie zuvor, denn nur mit umfassender Kenntnis von Technik, Physik und Anwendung der eingesetzten Fahrzeuge, sowie deren zusätzlichem Equipment, können kritische Einsätze erfolgreich durchgeführt werden.

Ausgehend von der jeweiligen Erfahrung ihrer Maschinisten halten wir drei Module zur Ausbildung von Kranmaschinisten FwK für Sie bereit, welche allesamt bei erfolgreichem Abschluss den offiziellen Kranführerschein beinhalten. In jedem Modul inkludiert ist außerdem auch die Ausbildung zum Anschläger, welche durch die Regelwerke eingefordert wird.

Auch bei bereits vorhandenem Befähigungsnachweis von Kranmaschinisten empfiehlt sich bei einem Modellwechsel eines Feuerwehrkrans eine zusätzliche Unterweisung mit mindestens einer Woche Lehrgangsdauer (Seminar M1). Hierbei kann das vorhandene Fachwissen aktualisiert werden und die gerätespezifische Einweisung erfolgen.

Bitte Beachten: Den Lehrgang "Kranmaschinist FwK" bieten wir ausschließlich in der Inhouse-Variante an. D. h., zu ihrem Wunschtermin findet die gewählte Ausbildung bei Ihnen vor Ort statt. Gerne erstellen wir Ihnen ein unverbindliches Angebot, welches passgenau auf die Bedürfnisse ihrer Feuerwehr zugeschnitten ist.